Honorar
Grundsätzlich wird das Honorar an die JVEG §9 Anlage 1 Honorargruppe 7 angelehnt.
- Baubegleitung der gesamten Bauphase wird mit einem Pauschalpreis berechnet, 1,5% der Gesamtbausumme
- Baubegleitung bei einzelnen Bauabschnitten werden nach Aufwand berechnet.
- Angebots- und Vergabeberatung nach Aufwand
- Vollgutachten werden nach Aufwand abgerechnet, wie es das JVEG §9 vorsieht.
- Bei Kurzgutachten kann je nach Aufwand auch ein geringerer Pauschalpreis vereinbart werden.
- In Einzelfällen können auch individuelle Honorar vereinbart werden(bei Kleinbaustellen, bei ungewöhnlichen Objekten)
Externen Link: https://www.jveg.de/jveg/jveg-kurzfassung.pdf