Honorar

Grundsätzlich wird das Honorar an die JVEG §9 Anlage 1 Honorargruppe 7 angelehnt.

  • Baubegleitung der gesamten Bauphase wird mit einem Pauschalpreis berechnet, 1,5% der Gesamtbausumme
  • Baubegleitung bei einzelnen Bauabschnitten werden nach Aufwand berechnet.
  • Angebots- und Vergabeberatung nach Aufwand
  • Vollgutachten werden nach Aufwand abgerechnet, wie es das JVEG §9 vorsieht.
  • Bei Kurzgutachten kann je nach Aufwand auch ein geringerer Pauschalpreis vereinbart werden.
  • In Einzelfällen können auch individuelle Honorar vereinbart werden(bei Kleinbaustellen, bei ungewöhnlichen Objekten) 

Externen Link: https://www.jveg.de/jveg/jveg-kurzfassung.pdf